Max Winzer Polstermöbel

AGB

1. Für das vorliegende Geschäft und für alle künftigen Geschäfte gelten die nachstehenden Bedingungen. Durch die Auftragsbestätigung werden entgegenstehende allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers außer Kraft gesetzt.

2. Sämtliche Angebote sind stets freibleibend. Telefonisch, telegrafisch, durch Vertreter und mündlich geschlossene Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Verkäufers.
Etwaige nach schriftlicher Bestätigung eintretende Erhöhungen der Materialpreise, der Arbeitslöhne oder sonstiger Kosten, die im Zeitpunkt der schriftlichen Bestätigung dem Verkäufer nicht bekannt waren, erhöhen die schriftlich bestätigten Preise entsprechend.
Die Preise verstehen sich in EUR zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.

3. Lieferung bzw. Versand erfolgen grundsätzlich auf Rechnung und Gefahr des Käufers an dessen Adresse. Werden andere Lieferadressen vereinbart, liegt das Risiko der Befahrbarkeit der Straßen beim Käufer. Der Verkäufer wählt mangels anderer Vereinbarungen Verpackung, Versandweg und Versandart.
Der Verkäufer liefert, wenn nicht anders vereinbart, bei einer Mindestabnahmemenge von 400,00 EUR pro Auftrag frei Haus mit werkseigenem LKW. Unter diesem Auftragswert erfolgt ein Frachtzuschlag von 5 %. Bei Teilsendungen gilt jede einzelne Lieferung als Geschäft für sich.
Die Gefahr geht mit der Auslieferung der Ware an den Transportführer auf den Käufer über. Dies gilt auch bei Frankolieferungen, Selbstabholung und im Werkverkehr.
Im Falle eines etwaigen Lieferverzugs haftet der Verkäufer nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Streik, Aussperrungen, Betriebseinstellungen und alle sonstigen Ereignisse, welche die rechtzeitige Lieferung verzögern oder unmöglich machen, berechtigen den Verkäufer, die vereinbarte Lieferzeit entsprechend zu verlängern. Als Ereignis solcher Art gelten auch eine wesentliche Veränderung in den Währungsverhältnissen, höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen sowie etwaige Störungen in Zulieferbetrieben des Verkäufers.
Wird die Lieferung durch ein solches Ereignis um mehr als drei Monate überschritten, so können beide Teile vom Vertrag zurücktreten. Irgendeine Gewähr für die Einhaltung auch vereinbarter Liefertermine übernimmt der Verkäufer nicht. Dem Käufer steht kein Anspruch auf Schadensersatz zu.

4. Beanstandungen können nur berücksichtigt werden, wenn sie unverzüglich nach dem jeweiligen Empfang der Ware vom Käufer gegenüber dem Verkäufer schriftlich angezeigt werden. Verdeckte, erst später zu Tage tretende Mängel sind unverzüglich zu rügen, sobald sie gefunden wurden.
Auch im Falle von Beanstandungen des Käufers hat dieser die Ware zunächst anzunehmen.
Begründete Beanstandungen berechtigen den Verkäufer zunächst nach seiner Wahl zu einer Ersatzlieferung oder einer Nachbesserung. Lässt der Verkäufer eine ihm hierfür gesetzte angemessene Nachfrist verstreichen, ohne den Mangel zu beheben oder schlägt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung fehl, so kann der Käufer Wandlung oder Minderung verlangen.
Bei Transportschäden durch die Bundesbahn hat der Käufer rein vorsorglich sofort Tatbestandsaufnahme zu verlangen und mit Frachtbrief und Abtretungserklärung an den Verkäufer zu übersenden.

5. Die Zahlungsbedingungen lauten, soweit nicht anders vereinbart, wie folgt:
Die Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen netto-netto zahlbar. Zahlungen sind unmittelbar an den Verkäufer zu leisten. Sie werden, auch im Falle abweichender Zahlungsbestimmungen, stets auf die ältesten Schuldposten verrechnet.
Gerät der Käufer in Zahlungsverzug, verletzt er den Vertrag in sonstiger Weise oder tritt eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Käufers ein, so steht dem Verkäufer ohne vorherige Ankündigung das Recht zu, sofortige Zahlung sämtlicher ausstehender, auch noch nicht fälliger Rechnungen sowie für künftige, schon bestellte Lieferungen vor Ablieferung den vollen Kaufpreis in bar zu verlangen. Der Verkäufer kann im Fall der Nichtzahlung weitere Lieferungen zurückhalten. Unterbleibt aus diesem Grund die Auslieferung der Ware, so hat der Verkäufer das Recht, diese bestens freihändig zu verkaufen. Im Übrigen gilt § 326 BGB.
Bei Zielüberschreitungen werden Zinsen in Höhe der von den Banken berechneten Kreditkosten erhoben, mindestens aber Zinsen in Höhe von 3 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank. Schadenersatzansprüche des Verkäufers werden hierdurch nicht berührt. Etwaige Rabatte und sonstige Vergünstigungen entfallen.
Der Käufer ist nur dann berechtigt, Zahlungen wegen irgendwelcher Gegenansprüche einschließlich der Gewährleistungsansprüche zurückzuhalten oder aufzurechnen, soweit unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Zahlungsansprüche vorliegen.

6. Eigentumsvorbehalt
Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der gesamten Geschäftsverbindung und bis zur vollständigen Kontoausgleichung des Käufers Eigentum des Verkäufers.
Der Käufer tritt seine sämtlichen Forderungen aus einer etwaigen Weiterveräußerung dieser Waren im voraus an den Verkäufer ab. Der Verkäufer nimmt die Abtretung hiermit an. Dem Käufer wird eine Einziehungsbefugnis so lange eingeräumt, als er seinen Verpflichtungen gegenüber dem Verkäufer nachkommt und nicht in Vermögensverfall gerät. Auf Verlangen des Verkäufers hat ihm der Käufer die zur Einziehung erforderlichen Angaben über die abgetretene Forderung zu machen und ihm eine Liste seiner Schuldner zu übergeben. Der Verkäufer ist berechtigt, gegenüber den Schuldnern die Abtretung mitzuteilen.
Im Übrigen darf der Käufer die vom Verkäufer gelieferten Waren nicht verpfänden, anderweitig abtreten oder übereignen, auch nicht zu Sicherungszwecken.
Wird gelieferte Vorbehaltsware be- oder verarbeitet, so gilt der Verkäufer als Hersteller und erwirbt unmittelbar das Eigentum an den Zwischen- und Enderzeugnissen.
Erwirbt der Käufer durch Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen Waren das Alleineigentum an der neuen Sache, so sind sich Käufer und Verkäufer darüber einig, dass der Käufer dem Verkäufer im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Endprodukt Miteigentum an der neuen Sache einräumt. In allen Fällen verwahrt der Käufer die neue Sache unentgeltlich für den Verkäufer.
Der Käufer verpflichtet sich, den Beauftragten des Verkäufers jederzeit Zutritt zum Lagerplatz der Ware zu gewähren. Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter gegen die genannten Vorbehalts- oder Miteigentumswaren hat der Käufer dem Verkäufer unverzüglich unter Übergabe der Gerichtsvollzieherprotokolle, Pfändungsbeschlüsse oder sonstiger Unterlagen mitzuteilen.

7. Allgemeines
Alle Modelle können nur in der Ausführung, wie im Katalog abgebildet, geliefert werden. Kleine Maßabweichungen sowie formverschönernde oder arbeitsmäßig bedingte kleine Änderungen bleiben vorbehalten.
Rücksendungen bedürfen der ausdrücklichen Genehmigung des Verkäufers, da andernfalls die Annahme verweigert wird. Sonderanfertigungen werden nicht zurückgenommen.
Die Rechtsbeziehungen richten sich ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers sind unwirksam.
Ist der Vertragspartner ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche, die sich aufgrund dieses Vertrages ergeben, Coburg vereinbart. Gleiches gilt gegenüber Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort außerhalb von Deutschland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Zeitpunkt einer Klageerhebung nicht bekannt ist.

8. Teilunwirksamkeit
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen dennoch wirksam. Eine unwirksame Bestimmung ist so umzudeuten oder zu ergänzen, dass der mit der unwirksamen Bestimmung beabsichtigte wirtschaftliche Zweck erreicht wird. Dasselbe gilt dann, wenn bei Durchführung des Vertrages eine ergänzungsbedürftige Lücke offenbar wird.

Stand: 04/2019

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