Max Winzer Polstermöbel

AGB

1. Allgemeines
Für das vorliegende Geschäft und für alle künftigen Geschäfte gelten die nachstehenden Bedingungen. Durch die Auftragsbestätigung werden entgegenstehende allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers außer Kraft gesetzt. Die Rechtsbeziehungen richten sich ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Alle Modelle können nur in der Ausführung, wie im Katalog abgebildet bzw. angeboten, geliefert werden. Kleine Maßabweichungen sowie formverschönernde oder arbeitsmäßig bedingte kleine Änderungen bleiben vorbehalten.
Rücksendungen bedürfen der ausdrücklichen Genehmigung des Verkäufers, da andernfalls die Annahme verweigert wird. Sonderanfertigungen werden nicht zurückgenommen.
Verbraucher im Sinne der nachstehenden Regelungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer selbständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt.
Ist der Vertragspartner ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche, die sich aufgrund dieses Vertrages ergeben, Coburg vereinbart. Gleiches gilt gegenüber Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort außerhalb von Deutschland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Zeitpunkt einer Klageerhebung nicht bekannt ist.

2. Sämtliche Angebote sind stets freibleibend. Telefonisch, telegrafisch, per E-Mail, durch Vertreter und mündlich geschlossene Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Verkäufers.
Etwaige nach schriftlicher Bestätigung eintretende Erhöhungen der Materialpreise, der Arbeitslöhne oder sonstiger Kosten, die im Zeitpunkt der schriftlichen Bestätigung dem Verkäufer nicht bekannt waren, erhöhen die schriftlich bestätigten Preise entsprechend.
Die Preise verstehen sich in EUR zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer sofern nicht anders angegeben.

3. Lieferung bzw. Versand erfolgen grundsätzlich auf Rechnung und Gefahr des Käufers an dessen Adresse. Werden andere Lieferadressen vereinbart, liegt das Risiko der Befahrbarkeit der Straßen beim Käufer. Der Verkäufer wählt mangels anderer Vereinbarungen Verpackung, Versandweg und Versandart.
Bei Teilsendungen gilt jede einzelne Lieferung als Geschäft für sich.
Die Gefahr geht mit der Auslieferung der Ware an den Transportführer auf den Käufer über. Dies gilt auch bei Frankolieferungen, Selbstabholung und im Werkverkehr.
Im Falle eines etwaigen Lieferverzugs haftet der Verkäufer nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Streik, Aussperrungen, Betriebseinstellungen und alle sonstigen Ereignisse, welche die rechtzeitige Lieferung verzögern oder unmöglich machen, berechtigen den Verkäufer, die vereinbarte Lieferzeit entsprechend zu verlängern. Als Ereignis solcher Art gelten auch eine wesentliche Veränderung in den Währungsverhältnissen, höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen sowie etwaige Störungen in Zulieferbetrieben des Verkäufers.
Wird die Lieferung durch ein solches Ereignis um mehr als drei Monate überschritten, so können beide Teile vom Vertrag zurücktreten. Irgendeine Gewähr für die Einhaltung auch vereinbarter Liefertermine übernimmt der Verkäufer nicht. Dem Käufer steht kein Anspruch auf Schadensersatz zu.

4. Die Zahlungsbedingungen lauten wie folgt:
Zahlungen sind unmittelbar an den Verkäufer zu leisten. Sie werden, auch im Falle abweichender Zahlungsbestimmungen, stets auf die ältesten Schuldposten verrechnet.
Sofern wir in Vorleistung treten (z.B. bei Zahlung auf Rechnung oder Lastschrift) können Ihre Daten zur Wahrung unserer berechtigten Interessen zum Zwecke der Bonitätsprüfung an ein im Bereich Bonitätsinformationen spezialisiertes Unternehmen unter Beachtung der Datenschutzrichtlinien weitergegeben werden. Wir behalten uns das Recht vor, Ihnen im Ergebnis der Bonitätsprüfung die Zahlungsart auf Rechnung oder Lastschrift zu verweigern.
Gerät der Käufer in Zahlungsverzug, verletzt er den Vertrag in sonstiger Weise oder tritt eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Käufers ein, so steht dem Verkäufer ohne vorherige Ankündigung das Recht zu, sofortige Zahlung sämtlicher ausstehender, auch noch nicht fälliger Rechnungen sowie für künftige, schon bestellte Lieferungen vor Ablieferung den vollen Kaufpreis in bar zu verlangen. Der Verkäufer kann im Fall der Nichtzahlung weitere Lieferungen zurückhalten. Unterbleibt aus diesem Grund die Auslieferung der Ware, so hat der Verkäufer das Recht, diese bestens freihändig zu verkaufen. Im Übrigen gilt § 326 BGB.
Bei Zielüberschreitungen werden Zinsen in Höhe der von den Banken berechneten Kreditkosten erhoben, mindestens aber Zinsen in Höhe von 3 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank. Schadenersatzansprüche des Verkäufers werden hierdurch nicht berührt. Etwaige Rabatte und sonstige Vergünstigungen entfallen.
Der Käufer ist nur dann berechtigt, Zahlungen wegen irgendwelcher Gegenansprüche einschließlich der Gewährleistungsansprüche zurückzuhalten oder aufzurechnen, soweit unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Zahlungsansprüche vorliegen.

5. Eigentumsvorbehalt
 Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der gesamten Geschäftsverbindung und bis zur vollständigen Kontoausgleichung des Käufers Eigentum des Verkäufers.
Der Käufer tritt seine sämtlichen Forderungen aus einer etwaigen Weiterveräußerung dieser Waren im voraus an den Verkäufer ab. Der Verkäufer nimmt die Abtretung hiermit an. Dem Käufer wird eine Einziehungsbefugnis so lange eingeräumt, als er seinen Verpflichtungen gegenüber dem Verkäufer nachkommt und nicht in Vermögensverfall gerät. Auf Verlangen des Verkäufers hat ihm der Käufer die zur Einziehung erforderlichen Angaben über die abgetretene Forderung zu machen und ihm eine Liste seiner Schuldner zu übergeben. Der Verkäufer ist berechtigt, gegenüber den Schuldnern die Abtretung mitzuteilen.
Im Übrigen darf der Käufer die vom Verkäufer gelieferten Waren nicht verpfänden, anderweitig abtreten oder übereignen, auch nicht zu Sicherungszwecken.
Wird gelieferte Vorbehaltsware be- oder verarbeitet, so gilt der Verkäufer als Hersteller und erwirbt unmittelbar das Eigentum an den Zwischen- und Enderzeugnissen.
Erwirbt der Käufer durch Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen Waren das Alleineigentum an der neuen Sache, so sind sich Käufer und Verkäufer darüber einig, dass der Käufer dem Verkäufer im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Endprodukt Miteigentum an der neuen Sache einräumt. In allen Fällen verwahrt der Käufer die neue Sache unentgeltlich für den Verkäufer.
Der Käufer verpflichtet sich, den Beauftragten des Verkäufers jederzeit Zutritt zum Lagerplatz der Ware zu gewähren. Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter gegen die genannten Vorbehalts- oder Miteigentumswaren hat der Käufer dem Verkäufer unverzüglich unter Übergabe der Gerichtsvollzieherprotokolle, Pfändungsbeschlüsse oder sonstiger Unterlagen mitzuteilen.

6. Gewährleistung
Es bestehen die gesetzlichen Mängelhaftungsrechte.
Soweit der Käufer Unternehmer ist, gilt abweichend:
Als Beschaffenheit der Ware gelten nur unsere eigenen Angaben und die Produktbeschreibung als vereinbart, nicht jedoch sonstige Werbung, öffentliche Anpreisungen und Äußerungen.
Der Käufer ist verpflichtet, die Ware unverzüglich und mit der gebotenen Sorgfalt auf Qualitäts- und Mengenabweichungen zu untersuchen und offensichtliche Mängel binnen 7 Tagen ab Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen. Zur Fristwahrung reicht die rechtzeitige Absendung der Anzeige. Dies gilt auch für später festgestellte verdeckte Mängel ab Entdeckung. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht ist die Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.
Auch im Falle von Beanstandungen des Käufers hat dieser die Ware zunächst anzunehmen.
Bei Mängeln leisten wir nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Mangelbeseitigung fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Die Mängelbeseitigung gilt nach erfolglosem zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Im Falle der Nachbesserung muss der Verkäufer nicht die erhöhten Kosten tragen, die durch die Verbringung der Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstehen, sofern die Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht.
Bei Transportschäden hat der Käufer rein vorsorglich sofort Tatbestandsaufnahme zu verlangen und mit Frachtbrief/Lieferschein und Abtretungserklärung an den Verkäufer zu übersenden.
Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Die verkürzte Gewährleistungsfrist gilt nicht für uns zurechenbare schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden bzw. Arglist, sowie bei Rückgriffsansprüchen gemäß §§ 478, 479 BGB.

7. Teilunwirksamkeit Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen dennoch wirksam. Eine unwirksame Bestimmung ist so umzudeuten oder zu ergänzen, dass der mit der unwirksamen Bestimmung beabsichtigte wirtschaftliche Zweck erreicht wird. Dasselbe gilt dann, wenn bei Durchführung des Vertrages eine ergänzungsbedürftige Lücke offenbar wird.