Unsere Möbel werden nach strengen Richtlinien auf Qualität überprüft, dokumentiert durch das "Goldene M" der Deutschen Gütegemeinschaft Möbel e.V.
Grundsätzlich gilt für unsere Produkte die gesetzliche Gewährleistungsfrist von zwei Jahren.
Eine weitergehende Gewährleistung, etwa für gebrauchsbedingte Abnutzung, falsche Pflege etc. können wir nicht übernehmen. Ebenso ist eine Gewährleistung für eingesandte Stoffe nicht möglich. Weitere Details finden Sie in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Unsere Bezugsstoffe entsprechen den allgemeinen Qualitätsanforderungen für Möbelbezugsstoffe. Die jeweilige Stoffzusammensetzung sowie deren Eigenschaften finden Sie auf unseren Stoffetiketten.
Modellbedingt kann es aufgrund der Verarbeitung zu Faltenbildung kommen. Diese Falten sind gewollt und stellen keinen Reklamationsgrund dar.
Bei Bezugsstoffen, Leder und Holzbeiztönen sind technisch bedingte Farb- und Strukturunterschiede möglich und nicht zu vermeiden. Sie stellen deshalb keinen Reklamationsgrund dar.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir bei Nachbestellungen für Farbgleichheit nicht garantieren können.
Möbelstoffe von besonders hohem Gebrauchsnutzen sind, je nach verwendetem Fasermaterial, mehr oder weniger druckempfindlich und können changieren. Das bedeutet, dass durch die Benutzung ein feiner Glanz durch Druckstellen entsteht. Bitte beachten Sie, dass dies keine Qualitätsminderung darstellt und leider nicht als Reklamationsgrund anerkannt werden kann.
Bei Karo- und Streifenmustern kommt es verarbeitungsbedingt zu einem Mehraufwand. Wir teilen Ihnen gerne vor Auftragserteilung den Mehrpreis dafür mit.
Leder ist ein anspruchsvoll zu verarbeitendes Material. Bitte beachten Sie, dass aus diesem Grund nicht jedes unserer Modelle in Leder gefertigt werden kann. Für welche Möbelstücke aus unserem Sortiment dies zutrifft, entnehmen Sie dem jeweiligen Preisblatt oder kontaktieren Sie uns.
Holz ist ein lebendiger Werkstoff. Durch die verschiedensten Strukturen sind geringe Farbabweichungen materialbedingt und unvermeidbar. Beachten Sie bitte, dass bei lackierten Flächen, kleinen Rissen, Astauswuchs, Abspaltungen und sogenanntem Spiegel Abzeichnungen nicht vermeidbar sind und keinen Reklamationsgrund darstellen.
Beiztöne nach Farbmuster sind von Reklamationen ausgeschlossen. Bitte beachten Sie, dass durch den Trockenvorgang ein Nachdunkeln des gebeizten Stückes möglich ist.